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Stillberaterin

Stillberatung: Kostenübernahme

Wer zahlt die Stillberatung? Von der Krankenkassenleistung über Zuschüsse bis zur steuerlichen Absetzbarkeit: Alle Wege, deine Stillberatung finanziert zu bekommen.

Überblick: Wer zahlt die Stillberatung?

Die Frage nach der Kostenübernahme ist eine der häufigsten, wenn es um Stillberatung geht. Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn sie hängt davon ab, wer die Beratung durchführt und welche Krankenkasse du hast. Grundsätzlich gibt es drei Szenarien.

Erstens: Stillberatung durch eine Hebamme ist eine Kassenleistung und wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Zweitens: Stillberatung durch eine freiberufliche Stillberaterin ist in der Regel eine Privatleistung, die selbst getragen wird. Drittens: Einige Krankenkassen gewähren Zuschüsse für Stillberatung im Rahmen von Bonus- oder Präventionsprogrammen. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt von der jeweiligen Kasse ab, weshalb sich eine gezielte Nachfrage immer lohnt. Diese drei Wege schauen wir uns im Detail an.

Es ist wichtig zu verstehen, dass keine Kassenleistung nicht gleichbedeutend mit nicht wertvoll ist. Viele der besten Stillberaterinnen arbeiten freiberuflich und bieten eine Betreuungstiefe, die im Rahmen der kassenfinanzierten Versorgung oft nicht möglich ist. Wenn du dir als Mutter eine intensive, spezialisierte Begleitung wünschst, ist die Investition in eine professionelle Stillberatung häufig jeden Cent wert.

Ein Hinweis für angehende Stillberaterinnen: Wenn du deine Begleitung mit einer Qualifikation in der Mütterpflege kombinierst, eröffnest du dir einen zusätzlichen Weg, denn die Mütterpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. So verbindest du privat finanzierte Stillbegleitung mit einem Angebot, das für Familien teilweise erstattungsfähig ist.

Hebammenleistung und Krankenkasse

In Deutschland hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch V (§ 24d SGB V) verankert und umfasst auch die Stillberatung als Teil der Wochenbettbetreuung.

Konkret bedeutet das, dass deine Nachsorgehebamme dich in den ersten Tagen nach der Geburt regelmäßig besuchen und dich beim Stillen begleiten kann. Darüber hinaus besteht bis zum Ende der Stillzeit ein Anspruch auf Hebammen-Stillberatung, allerdings in abnehmendem Umfang. In den ersten Wochen nach der Geburt können bei Bedarf weitere Besuche verordnet werden. Den genauen Umfang und die jeweils gültigen Fristen legt der Hebammen-Vergütungsvertrag fest.

Die Kosten für diese Leistungen rechnet die Hebamme direkt mit deiner Krankenkasse ab. Du musst nichts bezahlen und keinen Antrag stellen. Die Stillberatung als Teil der Wochenbettbetreuung ist dabei inkludiert.

Die Einschränkung: In der Praxis reicht die Zeit der Hebamme bei komplexen Stillthemen oft nicht aus. Ein Wochenbettbesuch dauert typischerweise nur 20 bis 30 Minuten und deckt viele Themen gleichzeitig ab, von der Rückbildung über die Nabelpflege und Gewichtskontrolle des Babys bis hin zum emotionalen Befinden und eben auch dem Stillen. Für eine ausführliche Stillbegleitung mit Anleitung, Beobachtung und Übung bleibt da häufig zu wenig Zeit.

Hinzu kommt der akute Hebammenmangel in vielen Regionen. Viele Frauen finden erst gar keine Nachsorgehebamme oder erhalten weniger Besuche, als ihnen zustehen. Genau in dieser Lücke übernimmt die freiberufliche Stillberaterin eine wichtige Rolle, immer in ihrem eigenen Aufgabenbereich und in guter Zusammenarbeit mit Hebammen und Ärztinnen.

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Stillberaterin als Privatleistung

Wenn du eine freiberufliche Stillberaterin aufsuchst, die keine Hebamme ist, handelt es sich um eine Privatleistung. Das bedeutet, dass du die Beratung zunächst selbst zahlst und anschließend versuchen kannst, einen Zuschuss von deiner Krankenkasse zu erhalten. Ob das möglich ist, hängt von der jeweiligen Kasse ab.

Die Kosten für eine Stillberatung variieren je nach Beraterin, Region und Format. Eine Erstberatung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten und kostet häufig zwischen 80 und 120 Euro. Folgeberatungen sind kürzer und liegen bei etwa 50 bis 80 Euro. Manche Stillberaterinnen bieten Pakete an, die eine Erstberatung plus zwei Folgeberatungen beinhalten, oft zu einem reduzierten Gesamtpreis.

Online-Beratungen per Videocall sind häufig etwas günstiger als Hausbesuche, da die Anfahrt entfällt. Ein typischer Preis für eine Online-Stillberatung liegt bei etwa 60 bis 90 Euro für 60 Minuten.

Für viele Familien ist die Investition in eine professionelle Stillbegleitung eine der sinnvollsten Ausgaben im ersten Babyjahr. Zum Vergleich: Wird das Stillen vorzeitig beendet und auf Säuglingsmilchnahrung umgestiegen, fallen dafür je nach Produkt und Menge monatlich zwischen etwa 35 und 100 Euro an, über mehrere Monate also leicht mehrere Hundert Euro. Damit übersteigen die Kosten für die Säuglingsmilchnahrung schnell die einer oder zweier Beratungssitzungen, vom gesundheitlichen Mehrwert des Stillens für Mutter und Baby einmal ganz abgesehen.

Wichtig ist dabei: Jede Familie entscheidet ihren eigenen Weg, und auch eine Begleitung beim Zufüttern oder bei der Flaschennahrung gehört wertfrei dazu.

Krankenkassen, die Zuschüsse gewähren

Obwohl Stillberatung durch eine Nicht-Hebamme keine reguläre Kassenleistung ist, zeigen sich einige Krankenkassen offen für Zuschüsse. Die Landschaft verändert sich stetig, und es lohnt sich, bei deiner Kasse konkret nachzufragen. Hier einige Wege, die je nach Kasse möglich sein können.

Bonusprogramme: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, in denen Versicherte Punkte für gesundheitsfördernde Maßnahmen sammeln. Manche Kassen erkennen Stillberatung als förderfähige Maßnahme an, insbesondere wenn die Beraterin eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die gesammelten Punkte lassen sich dann in Geld- oder Sachprämien umwandeln. Ob und in welchem Umfang das gilt, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Präventionskurse nach § 20 SGB V: Hier ist Vorsicht geboten. Eine Erstattung nach § 20 SGB V ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Der Kurs muss von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein und einem der gesetzlich festgelegten Handlungsfelder zugeordnet werden, also Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtprävention. Für zertifizierte Kurse erstatten die Kassen häufig rund 80 Prozent der Kursgebühr bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, meist für bis zu zwei Kurse pro Jahr. Eine reine Stillberatung fällt in der Regel nicht in diese Handlungsfelder und ist daher meist nicht über § 20 SGB V erstattungsfähig. Denkbar ist allenfalls, dass ein Angebot mit klarem Ernährungs- oder Stressbezug entsprechend zertifiziert wird. Ob das in Frage kommt, klärst du am besten direkt mit der ZPP und deiner Kasse.

Satzungsleistungen: Manche Kassen haben Stillberatung als freiwillige Satzungsleistung aufgenommen und übernehmen die Kosten ganz oder teilweise, auch wenn keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Diese Leistungen unterscheiden sich stark zwischen den Kassen und können sich von Jahr zu Jahr ändern.

So gehst du am besten vor: Ruf bei deiner Krankenkasse an und frage gezielt nach. Bezuschussen Sie Stillberatung durch eine zertifizierte Stillberaterin? Welche Qualifikation muss die Beraterin haben? Gibt es ein Formular oder einen Antrag? Lass dir die Auskunft am besten schriftlich geben. Je konkreter du fragst, desto verlässlicher ist die Antwort.

Private Krankenversicherung

Wenn du privat versichert bist, hängt die Kostenübernahme von deinem individuellen Tarif ab. Manche PKV-Tarife erstatten Stillberatung im Rahmen der Nachsorge, insbesondere wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Einige Tarife haben ein Budget für Hebammenleistungen und artverwandte Leistungen, unter das eine Stillberatung fallen kann. Ob das auf deinen Tarif zutrifft, ergibt sich aus deinen konkreten Vertragsbedingungen.

Bei privaten Zusatzversicherungen, die gesetzlich Versicherte abschließen können, sieht es ähnlich aus. Einige Tarife decken Stillberatung ab, andere nicht. Es kommt auf den konkreten Vertrag an. Wer eine Schwangerschaft plant, kann beim Abschluss einer Zusatzversicherung gezielt darauf achten, ob Stillberatung inbegriffen ist.

Ein Tipp: Frag deine Frauenärztin oder deine Hebamme nach einer Verordnung oder Empfehlung für die Stillberatung. Manche Versicherungen übernehmen die Kosten eher, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, zum Beispiel bei Milchstau, Mastitis oder einer geringen Gewichtszunahme des Babys.

Alle Preise im ÜberblickWas kostet eine Stillberatung? Preise und Pakete →

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